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   LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97   

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https://dejure.org/1998,7919
LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97 (https://dejure.org/1998,7919)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.01.1998 - 4 Sa 360/97 (https://dejure.org/1998,7919)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 4 Sa 360/97 (https://dejure.org/1998,7919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabepflicht bezüglich einer als Gegenleistung zu einem Lohnverzicht und zur Alterssicherung abgeschlossenen Lebensversicherung gegenüber einem Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 952, 985, 986; KO § 43; VVG §§ 3, 166

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97
    Zutreffend verweist das Bundesarbeitsgericht deshalb (Urt. v. 17.10.1995 - 3 AZR 622/94 -, InVO 8/96, 203 ff.) darauf hin, daß bei einer derartigen sog. Gehaltsumwandlung das zwischen den Arbeitsvertragsparteien bestehende Versorgungsverhältnis und das zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer bestehende Versicherungsverhältnis nicht miteinander vermengt werden dürfe.

    Zwar ist bei einer Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung in der Regel davon auszugehen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein unentziehbare Rechtsposition einräumen und damit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zusagen wollte, macht der Arbeitgeber aber entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von seinem versicherungsrechtlich eingeräumten Widerrufsrecht Gebrauch, so ist der Widerruf versicherungsrechtlich wirksam (BAG v. 8.6.1993 in BAGE 73, 209, ebenso BAG, v. 17.10.1995, aaO.).

  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97
    Zwar ist bei einer Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung in der Regel davon auszugehen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein unentziehbare Rechtsposition einräumen und damit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zusagen wollte, macht der Arbeitgeber aber entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von seinem versicherungsrechtlich eingeräumten Widerrufsrecht Gebrauch, so ist der Widerruf versicherungsrechtlich wirksam (BAG v. 8.6.1993 in BAGE 73, 209, ebenso BAG, v. 17.10.1995, aaO.).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 4 Sa 360/97 -.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. Januar 1998 - 4 Sa 360/97 - wird zurückgewiesen.

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